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Familie Becker aus Libau / Kurland

Lorenz Friedrich Becker aus Libau / Kurland

Lorenz Friedrich Becker

Wappen Becker aus Libau / Kurland

 

* Libau 22.7./8.8.1799 (> Kirchenbuch),
                                      Vater: > Johann George Heinrich B.;
Zögling des > Libauer Waisenhauses,
1815 Kanzleibeamter in Libau >1<,
später Beamter beim Kreisgericht in Talsen / Kurland,
um 1839 beim Kreisgericht in Doblen / Kurland,
1847 Gouvernementssekretär in Mitau / Kurland,
dort zuletzt Titularrat >2<,
Wladimir-Orden, russ. Adel >3<,
führte das obige  > Wappen,
+ Mitau 14./26.8.1853;

oo I.  Talsen / Kurland 1819 Friederika Charlotte Rosalie Glaesky,
         * um 1797, + Talsen 1820 (nach Entbindung);

          Sohn: Georg Herrmann Adolph,
          * Talsen 21.4.1820, + nach der Entbindung.

oo II. Talsen / Kurland 1828 Wilhelmine Amalie Ronne,
          * Talsen 18./30.11.1810, + Mitau 4./16.4.1853;

          Kinder: 

              1. Gertrutha Friedrika Natalie,
                  * Talsen 8./20.2.1831,
                  zog 1860 nach Tschernigow / Rußland,
                  seit 1863 in St. Petersburg,
                  + St. Petersburg 6.2.1900;
                  oo Gottlieb Heinrich  Schiller,
                       um 1895 Kaufmann in St. Petersburg;

               2. > Johann Georg Herrmann Friedrich;

               3. > Johann George Adolph;

               4.  > Eduard Alexander;                   

               5. Friedrich Ferdinand Karl,
                   * Mitau 20.10./1.11.1843,
                   reiste 1861 als Apothekerlehrling nach Moskau,
                   + (bei oder in) Moskau um 1884;
                   oo Kimbarn

               6. > Wilhelm Julius ;

               7. Charlotte Theophile Caroline,
                   * Mitau 20.5./1.6.1851,
                   1863 im Marien-Institut in St. Petersburg,
                   + Mitau 4.4.1934;
                   oo 30.11.1875
Schneidermann.

Anmerkungen:

>1<  Steuerliste (Hausliste Libau 1815): “Namentliches Verzeichniß der im
         Hause im 2ten Quartier sub No. 179 in der Stadt Libau wohnenden
         Personen vom Adel und Exemten Stande” (Lettisches Historisches
         Staatsarchiv, Riga, F. 630, A. 2 , L. 362).

>2<  “Titularrat” war nach dem russischen Beamtenrecht der höchste zivile
         Rang der “Oberoffiziere”. Der entsprechende militärische Rang war
         “Stabskapitän”. (S. dazu die jeweiligen Artikel im vielbändigen
         russischen “Brockhaus” Enciklopeditscheskij slovar, Brockgaus-
         Efron, St. Petersburg 1901 ff.)

>3<  Roland Seeberg-Elverfeldt, Die kurländische Literatenfamilie Becker
         In: Baltische Ahnen- und Stammtafeln,  20. Jg., 1976, S. 48;
         Ausschnitt:         
 

Lorenz Friedrich B. erreichte 1840 einen Beamtenrang, mit dem er gemäß
russ. Ständerecht den Adel erwarb (Urkunde im Familienarchiv).
Nach Angaben seines Urenkels, Hermann B., der von seinem Urgroßvater
Teile des Nachlasses besaß, erhielt er den Wladimir-Orden und damit auch
den erblichen Adel (lt. Schreiben von Herrn Arthur Hoheisel vom 3.1.1973
und der Tochter des Hermann B., Frau Gundel Steenhoff, vom 19.3.2003
an den Verfasser).

Bei der Brustdekoration, die auf obigem Porträt-Foto nur undeutlich zu erkennen
ist, dürfte es sich um den Wladimir-Orden handeln, der in der betreffenden Klasse
an dieser Stelle getragen wurde. Hierzu ist anzumerken, dass bis 1900 alle Klassen
des Wladimir-Ordens mit dem erblichen Adel verbunden waren. Auf den Adel
deutet außerdem obiges Familienwappen hin, das eine Krone enthält. Diese ist
 offensichtlich eine der damals in Russland üblichen Adelskronen, die der alten
Krone des untitulierten Adels im Heiligen Römischen Reich entsprach.
S. dazu Wikipedia./ “Rangkrone”, Stand: 26.2.2011.

Zwei der Söhne von Lorenz Friedrich B., > Herrmann und > Eduard, sind in
Beamtenverzeichnissen als “von Becker” bzw. “Ritter”, also mit Bezeichnungen
für den erblichen Adel, genannt. Im Gegensatz zu Livland war es in Kurland bei
vielen deutsch-baltischen Familien, die den erblichen russischen Dienstadel besaßen,
nicht üblich, in ihrem Namen - etwa durch Namenszusatz “von” - auf ihren Adel
hinzuweisen. Die Gründe hierfür liegen in dem besonderen Verhältnis zwischen
Bürgertum und Adel in Kurland.
S. dazu ausfühlich mit vielen Beispielen: Wolfgang Wachtsmuth, Adel und
Literatentum, ihre Struktur und ihre gegenseitigen Beziehungen. Ein Beitrag
zur baltischen Ständegeschichte. In: Baltische Monatsschrift, 59. Jg. (1928),
Heft 2/3, S.101 ff.                       
 

Becker : Kaiserlich-Russisches Staatswappen

Kaiserlich-Russisches Staatswappen
( auf der Urkunde zur Bestätigung der Nobilitierung des Titularrats Lorenz Friedrich Becker )

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